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Q: Stimmt es, dass es ein Gesetz gibt, mit dem ich meine Schulden löschen kann?
A: Ja, das Restschuldbefreiungsverfahren (oft als Privatinsolvenz bekannt) ist ein gesetzlicher Mechanismus für Personen und Selbstständige, die wirtschaftlich gescheitert sind. Ziel ist es, redlichen Bürgern einen Neuanfang ohne lebenslange Schuldenlast zu ermöglichen.
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Q: Welche Grundvoraussetzungen muss ich erfüllen, um diese gesetzliche Hilfe zu nutzen?
A: Die Hauptvoraussetzungen sind: ein redlicher Schuldner zu sein, die Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen und keine Wirtschaftsstraftaten in den letzten zehn Jahren begangen zu haben. Es ist ein gerichtliches Verfahren, das professionelle Beratung durch einen Anwalt oder eine Stelle erfordert.
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Q: Was passiert mit meinem Haus und Auto, wenn ich dieses Verfahren einleite?
A: In den meisten Fällen müssen zur Schuldentilgung die Vermögenswerte verwertet werden. Nach neuesten Reformen gibt es jedoch Wege, die selbstgenutzte Immobilie zu retten, wenn ein strenger Tilgungsplan eingehalten wird. Jeder Fall ist individuell und muss geprüft werden.
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Q: Wie lange dauert es, bis ich nach Beginn des Verfahrens schuldenfrei bin?
A: Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre (in Deutschland nach neuester Reform). Sobald das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt, sind Ihre Schulden rechtlich erloschen und Ihr Name muss aus den entsprechenden Schuldnerverzeichnissen gelöscht werden.
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